Frühzugang
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Kostenlos für Kleinunternehmer. Tragen Sie sich ein, um zum Launch als einer der ersten informiert zu werden.
Keine Werbung. Abmeldung jederzeit möglich.
Sie beantworten Fragen in einem geführten Interview — wir erzeugen daraus eine standardkonforme Voranmeldung nach § 18 UStG. Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG dauerhaft kostenlos.
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Steuern.org führt Sie in einem geführten Interview durch Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung — verständliche Fragen statt unverständlicher Formularfelder. Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG dauerhaft kostenlos.

Sie beantworten verständliche Fragen zu Ihren Umsätzen und Vorsteuerbeträgen. Die Software übersetzt Ihre Antworten in die passenden UStVA-Kennzahlen (20, 21, 35, 81, 83) — ganz ohne Vorkenntnisse zum Formularaufbau.
Automatische Schemavalidierung und Prüfung der Pflichtfelder. Inkonsistenzen werden vor der Übermittlung transparent angezeigt — Sie behalten die Kontrolle bis zum Schluss.
Direkte Übermittlung über die ELSTER-Schnittstelle (ERiC). Keine Zwischenschritte, keine manuellen Exporte, kein Zertifikats-Handling.

Wählen Sie Ihren Bereich — wir zeigen, welche umsatzsteuerlichen Regelungen für Sie relevant sind.
Obwohl die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, kann eine Voranmeldung im Einzelfall erforderlich werden — etwa bei Überschreiten der Umsatzgrenze, innergemeinschaftlichen Erwerben oder bei Option zur Regelbesteuerung. Wir begleiten den Übergang in die Regelbesteuerung und unterstützen bei der jährlichen Meldung.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG sollen sich nicht mit teurer Software beschäftigen müssen — wir stellen das Werkzeug dauerhaft kostenfrei bereit. Für Selbstständige und Freiberufler folgt die Preisstruktur zum Launch.
Für Selbstständige & Freiberufler: Preis wird zum Launch bekanntgegeben
Ist Ihre Frage hier nicht beantwortet? Schreiben Sie uns — wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
Ja. Kleinunternehmer nach § 19 UStG nutzen den vollständigen Funktionsumfang ohne Gebühr — keine Testphase, keine Umsatzbeteiligung, keine versteckten Kosten. Für Selbstständige und Freiberufler mit regulärer Umsatzbesteuerung wird die Preisstruktur zum Launch bekanntgegeben.
Sie beantworten verständliche Fragen zu Ihren Umsätzen, Ihrer Vorsteuer und eventuellen Sonderfällen (z. B. Reverse-Charge). Die Software übersetzt Ihre Antworten automatisch in die passenden UStVA-Kennzahlen (20, 21, 35, 81, 83 und weitere). Sie müssen den Formularaufbau nicht kennen — das Interview führt Sie strukturiert durch alle relevanten Positionen.
Zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung nach § 18 UStG sind grundsätzlich alle Unternehmerinnen und Unternehmer verpflichtet, die steuerpflichtige Umsätze im Sinne des UStG erzielen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind davon regelmäßig ausgenommen, solange die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Die konkrete Abgabepflicht und der Rhythmus ergeben sich aus der Mitteilung Ihres zuständigen Finanzamts.
Der Abgaberhythmus richtet sich nach der im Vorjahr entstandenen Umsatzsteuer. Lag diese über 9.000 € (Stand 2025), ist monatlich abzugeben; zwischen 2.000 € und 9.000 € quartalsweise; darunter kann das Finanzamt auf die Abgabe verzichten. Neu gegründete Unternehmen geben in den ersten beiden Kalenderjahren grundsätzlich monatlich ab.
Die Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV verschiebt die Abgabefrist jeder Voranmeldung um einen Monat nach hinten. Sie ist einmalig zu beantragen und gilt dann unbefristet. Für Unternehmer mit monatlicher Abgabe ist eine Sondervorauszahlung nach § 47 UStDV in Höhe von einem Elftel der Vorjahres-Zahllast zu leisten.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (§ 18 Abs. 1 UStG) wird unterjährig abgegeben und führt zu einer vorläufigen Zahllast oder einem Erstattungsanspruch. Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung (§ 18 Abs. 3 UStG) ist zusätzlich am Jahresende abzugeben und fasst alle Voranmeldungen zusammen. Die Jahreserklärung ist in der aktuellen Beta-Phase nicht im Funktionsumfang enthalten.
Wir befinden uns in der technischen Vorbereitung der ELSTER-Anbindung (ERiC). Sobald die Integration abgeschlossen ist, werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Beta-Warteliste vorab informiert und erhalten Frühzugang. Einen verbindlichen Launch-Termin kommunizieren wir, sobald alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sämtliche Daten werden in deutschen Rechenzentren verarbeitet, per TLS 1.3 übertragen und DSGVO-konform gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt ausschließlich über die offizielle ELSTER-Schnittstelle (ERiC) nach Freigabe durch Sie.
Wir befinden uns im ELSTER-Entwicklerprogramm. Tragen Sie sich auf die Warteliste ein, um zum Launch als einer der ersten informiert zu werden.